brodos.net bietet steuerrechtliche Sicherheit für Händler

brodos.net bietet steuerrechtliche Sicherheit für Händler

brodos.net bietet steuerrechtliche Sicherheit für Händler

brodos.net bietet steuerrechtliche Sicherheit für Händler

Seit dem 1.Januar gelten die neuen handels- und steuerrechtlichen Regelungen im Bereich elektronische Registrierkassen/Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion. Die Vorgaben nach dem GoBD führen zu etlichen Anforderungen in Handelsunternehmen. Bereits seit dem letzten Jahr häufen sich die Anfragen unserer Händler, ob brodos.net als Warenwirtschaftssystem diese Anforderungen erfüllt. Wir können unseren Händlern die Ängste nehmen, da wir uns bereits seit Anfang 2016 mit dem Thema beschäftigen und daher sicherstellen, dass unser Warenwirtschaftssystem brodos.net völlig sicher ist. Unsere Händler brauchen sich um nichts kümmern und können sorgenfrei in die Zukunft blicken.

Was steckt hinter GoBD?

Schon geraume Zeit geistert das Thema GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) in den Köpfen der Händler herum, denn laut neuer Vorschriften des Finanzamts müssen Kassensysteme Daten zukünftig elektronisch aufbewahren. Seit jeher verlangt die Finanzverwaltung die vollständige, richtige, zeitgerechte, geordnete und unveränderbare Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, doch die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einschließlich der steuerlichen Ordnungsvorschriften fordert jedem Unternehmer eine hohe Disziplin ab.

Für die Kassenaufzeichnungen besteht seit 1. Januar 2017 die Pflicht der:

  • Nachvollziehbarkeit
  • Nachprüfbarkeit
  • Wahrheit
  • Klarheit
  • Fortlaufenden Aufzeichnung
  • Kassensturzfähigkeit
  • Unveränderbarkeit sowie eine Aufbewahrungspflicht.

Eine nur stiefmütterliche Behandlung der Aufzeichnungen oder fahrlässiger Umgang mit vorlagepflichtigen Unterlagen stellen ein oft nicht erkanntes oder unterschätztes Risikopotenzial dar. Die Nichtumsetzung der Richtlinien kann zur Verwerfung der Buchführung führen und somit zu einer Steuerschätzung.

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Pflichten der Handelsunternehmen

Alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen i.S.d. § 14 Umsatzsteuergesetz müssen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Sie sind während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren. Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen müssen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen.

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten – bei der Registrierkasse insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten – innerhalb der Registrierkasse nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Bei Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle mit dem Gerät (z.B. EC-Cash, ELV – Elektronisches Lastschriftverfahren) muss aufgrund der erstellten Einzeldaten ein Abgleich der baren und unbaren Zahlungsvorgänge und deren zutreffende Verbuchung im Buchführungs- bzw. Aufzeichnungswerk gewährleistet sein.

Zahlreiche Vorteile durch brodos.net

Unsere Händler können beruhigt durchatmen! Wir haben uns natürlich darum gekümmert, dass das brodos.net System alle steuerrelevanten Daten erfasst und für mindestens zehn Jahre speichert. Das brodos.net Kassensystem erfüllt damit zum aktuellem Stand der Gesetzeslage die Auflagen zur Art der Führung von Kassenaufzeichnungen.

Statt sein aktuelles System nachzubessern, wäre es für den Händler doch die bessere Alternative, gleich auf unser Cross-Channel-System umzusteigen. Interessierte können brodos.net sogar 30 Tage kostenfrei und unverbindlich testen. Bei weiteren Fragen hilft das Team Kiosk gerne unter der Rufnummer 09133 7770-4499 weiter.

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