Soforthilfe während Corona bekommen Selbständige vom Staat, doch wie sieht diese aus? Im Video zeigen wir Euch, was ihr tun könnt.
Soforthilfe für Selbständige
Soforthilfe während Corona gibt es jetzt für Selbständige in ganz Deutschland vom Bund und den Ländern. Das Bundesministerium der Finanzen bietet ein Corona-Schutzschild in Höhe von 50 Milliarden Euro für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.
Bei maximal zehn Beschäftigten gibt es vom Bund 15.000 Euro Zuschuss zu Betriebskosten für drei Monate, bei maximal neun Beschäftigten 9.000 Euro. Bei mehr als zehn Beschäftigten wird auf die Länderleistungen zurückgegriffen, die hier aufgestockt haben. Die Beantragung läuft über die Länderebene, diese Zuschüsse variieren. Wer eine Aufstockung benötigt, der hat die Möglichkeit, sich zusätzlich an den Bund zu wenden. In Anspruch genommen werden können diese Leistungen allerdings nur, wenn man aufgrund der Corona Krise in wirtschaftliche Not geraten sind.
Weitere Informationen hierzu findet ihr hier.
Den Antrag sowie Informationen zur Soforthilfe in Bayern findet ihr in den Links:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Die Antragstellung läuft meistens digital. Der zweiseitige Antrag kann als beschreibbares PDF ausgefüllt und per Mail übermittelt werden.
Weitere Informationen zur Antragstellung in ganz Deutschland findet ihr hier.
Wir unterstützen Euch gerne bei allen Fragen rund um das Thema Corona, sind aber keine Rechtsberater, sondern hier gibt es nur Tipps von Unternehmern für Unternehmer, wir garantieren somit also auch keine Vollständigkeit. Informiert Euch daher bitte zudem bei Eurem Steuerberater und der Agentur für Arbeit.
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Wir wünschen Euch gute Geschäfte und bleibt gesund!