Rahmenverträge & Legitimation
Aufgrund einer Betrugswelle durch eine externe Tätergruppe, im Rahmen von Mobilfunk Geschäftskundenaufträgen mit Endgeräten, weisen wir Sie hiermit noch einmal auf die Legitimation von Mobilfunk Geschäftskunden in Telekom Rahmenverträgen (BSP) hin.
Bitte helfen Sie durch Einhaltung von einfachen Legitimationsvorgaben mit – Schaden bei Ihnen und der Telekom abzuwenden.
Bei der Auftragserfassung zur Legitimationsprüfung ist immer der tagesaktuelle Registereintrag auf www.handelsregister.de eigenständig abzurufen. Vom Kunden vorgelegte Auszüge werden von der Telekom nicht akzeptiert bzw. sind immer von Ihnen mit den aktuellen Online-Registereinträgen abzugleichen. Es gilt ausschließlich der Online-Registerauszug.
Für Firmen gilt im Wesentlichen:
- Der Vertriebspartner muss bei Auftragserteilung zur Prüfung einen tagesaktuellen Online-Registerauszug (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister) über das Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufen. Registerauszüge von Kundenseite werden nicht akzeptiert, oder müssen immer online abgeglichen werden.
- Firmen mit Registereintrag müssen bei Auftragserteilung zur Identitätsprüfung eine notariell beglaubigte Vollmacht, die auf den Unterzeichnenden ausgestellt ist, am POS vorlegen.
- Die Vollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein und muss zur Archivierung mit dem Originalauftrag an die Telekom versendet werden.
- Der bevollmächtigte Unterzeichnende hat seine Identität – und die des Vollmachtgebers – mittels Ausweisdokument nachzuweisen.
- Registerauszüge von Kundenseite werden nicht akzeptiert (oder müssen immer online abgeglichen werden).
- Geschäftsführer und Vertreter mit Prokura benötigen keine Vollmacht. Sie weisen ihre Identität anhand
- ihres Personalausweises und
- des Online-Registerauszugs nach
Bei Auftragsannahme für GK-Verträge ist neben der Identitätsprüfung (Legitimation) auch die Berechtigung des Kunden für die Inanspruchnahme zu den entsprechenden Rahmenvertragsbedingungen und -konditionen zu überprüfen.
Eine Kopie des Berechtigungsnachweises ist für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Vertragsschluss für eine evtl. Einsichtnahme / Anforderung der Telekom aufzubewahren.
Final weisen wir Sie in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der Vermarktungsvorgaben aus den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten hin.
Bei einem Verstoß gegen Vorgaben der Telekom Deutschland GmbH, behalten wir uns jegliche zivil- und / oder strafrechtliche Folgemaßnahmen vor, insbesondere Ansprüche auf Provisionsrückforderung bzw. Schadensersatz.
Alle vertraglich geregelten Legitimationsvorgaben sind in der „Legitimationsrichtlinie Handelspartner“ im Magenta Infos hinterlegt.

